Unsere Hunde haben von Anfang an Kontakt mit verschiedensten Wildarten in Form von Reh- und Hirschdecken, Sauschwarten sowie Schleppwild wie Kaninchen, Ente, Fuchs
und vieles mehr.
Die ersten Erfahrungen am Gewässer lassen wir die Welpen mit ihrer Mutter gemeinsam sammeln, da sie ihrem Nachwuchs in dieser Phase am besten zeigen kann wie man die
neue Situation meistert.
Zu der sogenannten Prägung gehört auch, dass unsere Hunde so früh wie möglich mit vielen verschiedenen Personen, vor allem mit Kindern, und mit anderen Hunden in
Kontakt kommen. Außerdem werden die Welpen früh mit verschiedensten Geräuschen, besonders mit lauten (z.B. Schüsse), konfrontiert.
Unsere Zucht und Welpenprägung ist von Anfang an auf den späteren aktiven jagdlichen Einsatz der Weimaraner ausgelegt.
Daher ist uns wichtig, dass die Hunde auch bei ihren neuen Besitzern weiterhin eine jagdliche Ausbildung gemäß ihrer Veranlagung erhalten. Wünschenswert wäre daher auch, dass sie auf jagdlichen
(Verbands-)Prüfungen (VJP, HZP, VGP) geführt werden.
Verbandsjugendprüfung (VJP)
Die Verbandsjugendprüfung (auch Jugendsuche genannt) ist eine Anlagenprüfung für Vorstehhunde, die im Frühjahr stattfindet. Die jungen Hunde sind dabei ca. acht bis
16 Monate alt. Wurde ein Hund vor dem 1. Oktober gewölft, muss er im darauf folgenden Frühjahr zur VJP - Hunde, die nach dem 1. Oktober gewölft wurden können im darauf folgenden Frühjahr zur
Jugendsuche oder erst ein Jahr später.
Bei dieser Prüfung des Jagdgebrauchshundeverbandes werden die angewölften Anlagen der Hunde nach der Prüfungsordnung des JGHV geprüft, wobei gänzlich ausgebildeter Gehorsam noch nicht verlangt wird.
Folgende Fächer werden geprüft:
Spurarbeit (Hasenspur), Nasengebrauch, Suche, Vorstehen, Führigkeit
Außerdem werden die für die Jagd unverzichtbaren Eigenschaften wie Schussfestigkeit im Feld, Art des Jagens (spurlaut, sichtlaut, fraglich, stumm, waidlaut), Grundgehorsam und Verhalten des Hundes sowie eventuelle körperliche Mängel (z.B. Zahnfehler, Hodenfehler) festgestellt.
Die Beurteilung erfolgt über das 12-Punktesystem (12 - hervorragend bis 0 - ungenügend).
Herbstzuchtprüfung (HZP)
Die Herbstzuchtprüfung ist eine Anlagenprüfung für Vorstehhunde, die ebenfalls nach der Prüfungsordnung des JGHV und im Herbst stattfindet, wobei in erster Linie
vererbbare Anlagen der Hunde festgestellt werden sollen. Zur HZP zugelassen sind Hunde, die wie bei der VJP im vergangenen Jahr bzw. ab dem 1. Oktober des Vorjahres gewölft
wurden.
Neben den bereits bei der VJP geprüften Fächern soll der Hund beweisen, dass er ein sicherer Apporteur von Haar- und Federwild sowohl zu Wasser als auch zu Lande
ist. Hinsichtlich des Gehorsam wird dem Hund hier deutlich mehr abverlangt als bei der Jugendsuche.
Prüfungsfächer:
Spurarbeit (diese wird extra ausgeschrieben – meistens ohne), Nasengebrauch, Suche, Vorstehen, Führigkeit, Arbeitsfreude, Wasserarbeit, Verlorensuche im
deckungsreichen Gewässer (Schilf), Stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer, Verlorenbringen von Federwild, Bringen auf der Federwildschleppe (Ente), Haarwildschleppe (Hase oder Kanin), Art
des Bringens, Gehorsam
Außerdem werden Schussfestigkeit im Feld und am Wasser, Art des Jagens (s.o.), Verhaltensweise und körperliche Mängel festgestellt.
Die Beurteilung erfolgt über das 12-Punktesystem (12 - hervorragend bis 0 - ungenügend).
Verbandsgebrauchsprüfung (VGP)
Die Verbandsgebrauchsprüfung („Meisterprüfung der Vorstehhunde“) wird ebenfalls nach der Prüfungsordnung des JGHV ausgerichtet. Hier gibt es keine
Altersbegrenzung für Hunde. Bei der VGP soll der Hund neben den bereits bei der HZP geprüften Fächern zeigen, dass er zu Nachsuchen auf Schalenwild ausgebildet wurde. Außer Ente und Kaninchen
muss außerdem der Fuchs apportiert werden - und das nicht nur auf der Schleppe, sondern auch über Hindernis.
Die Prüfung dauert zwei Tage, die Prädikate werden anders als bei der VJP und HZP nach dem 4-Punktesystem vergeben, die je nach Fächergewichtung multipliziert
werden. Darüber hinaus gibt es eine Einstufung in Preisklassen I bis III, die nach der erreichten Gesamtpunktzahl erfolgt.
Folgende Fächer werden geprüft:
I. Waldarbeit:
Riemenarbeit (Tag- oder
Übernachtfährte), Totverbellen o. Totverweisen (Wahlfach), Bringen von Fuchs über Hindernis, Bringen von Fuchs auf der Schleppe, Hasen- oder Kaninchenschleppe und Bringen, Stöbern (mit
Lautfeststellung), Buschieren
II. Wasserarbeit:
Stöbern ohne Ente in deckungsreichem
Gewässer, Verlorensuchen in deckungsreichem Gewässer, Stöbern mit Ente, Bringen von Ente
III. Feldarbeit:
Nasengebrauch, Suche, Vorstehen, Manieren an Wild und Nachziehen, Federwildschleppe, Freies Verlorensuchen von Federwild, Bringen von Federwild
IV. Gehorsam:
Allgemeiner Gehorsam, Verhalten auf dem Stand, Leinenführigkeit, Folgen frei bei Fuß, Ablegen, Benehmen bei eräugtem Federwild und Haarwild,
Schussruhe
Verbandsschweißprüfung (VSwP)
Die Verbandsschweißprüfung (VSwP) ist eine Verbandsprüfung des JGHV, die in der Verbandsschweißprüfungsordnung (VSwPO) geregelt ist. Eine VSwP darf nur während der Jagdzeit auf Schalenwild abgenommen werden. Bei der Prüfung muss der Hund eine künstliche Schweißfährte, die tupfend oder mit einer Spritzflasche gelegt wurde, erfolgreich arbeiten. Die Fährte ist 1000 m lang und beinhaltet drei Haken und zwei Wundbetten. Die Fährte wurde entweder vor 20 Stunden oder vor 40 Stunden mit 250 ml Schweiß gelegt.
Die Fährte muss im Wald gelegt werden und durch wechselnden Bewuchs führen. Dies bedeutet, dass der Hund auf unterschiedlichem Boden sowie z.B. über einen Weg suchen muss. Außerdem muss in einem Revier mit ausreichend Wildbestand gearbeitet werden, sodass evtl. Verleitfährten vorhanden sind.
Voraussetzung für die VSwP ist, dass der Hund mindestens 24 Monate alt ist sowie einen Nachweis lauten Jagens erbracht hat und auf Schußfestigkeit geprüft
wurde.
Eine 40 Stunden-Fährte darf erst geprüft werden, wenn der Hund bereits eine 20 Stunden Fährte erfolgreich absolviert hat.
Die Beurteilung der geleisteten Arbeit erfolgt in den Preisen I bis III. Während der gesamten Prüfung wird auf Kriterien wie z.B. das selbstständige Finden des
Anschusses, allgemeines Suchenverhalten, Sicherheit auf der Fährte, Umgang mit Verleitfährten und Zusammenarbeit mit dem Hundeführer geachtet. Außerdem fließen sogenannte Rücknahmen (Rücknahme an
einen letzten verwiesenen Punkt der korrekten Fährte, wenn Hund und Hundeführer von dieser abgekommen sind, z.B. Schweiß, Wundbett etc.) in die Bewertung ein. Zwei Rücknahmen sind bei der Prüfung
erlaubt, eine dritte führt zum nicht bestehen der VSwP.
Preise:
SwI - sehr gut bestanden
SwII - gut bestanden
SwIII - genügend bestanden
Sonderregelung für Nachsuchhunde
Hunde, die dem Phänotyp der vom JGHV anerkannten Rassen Schweißhunde, Bracken und Teckel entsprechen, können den Nachweis der Brauchbarkeit für Nachsuchen gesondert erbringen. Diese Hunde müssen ausschließlich die Prüfung in den Fächern Gehorsam, Schussfestigkeit im Feld oder Wald, Schweißarbeit (hier muss die Fährte mindestens 1000 m lang sein) sowie eine Anschneideprüfung (im Anschluss an die Schweißarbeit) bestehen.
Sonderregelung für Stöberhunde
Für kurzläufige Hunde, die dem Phänotyp der vom JGHV anerkannten Rassen Deutscher Wachtelhund, Terrier, Bracke, Spaniel, Beagle und Teckel entsprechen, kann der Nachweis der Brauchbarkeit für die Stöberjagd durch eine Stöberjagdprüfung oder auf einer Stöberjagd erbracht werden.
Geprüft werden die Fächer Stöbern, Gehorsam, Schussfestigkeit im Feld oder Wald, Anschneideprüfung.
Bewertet wird die jagdliche Brauchbarkeit der Hunde. Stil und Art der Ausführung der Arbeit spielen im Gegensatz zu Verbandsprüfungen eine untergeordnete Rolle. Eine
Beurteilung nach Noten findet nicht statt.